Versicherungen für Privatpersonen & Selbstständige

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wer sich Tiere hält, der sollte sich auch der Verantwortung bewusst sein. So können Tiere, wie z. B. ein Hund, der sehr folgsam ist und doch unabsichtlich Schaden verursacht. Ein Hund an der Leine geführt, braucht sich nur auf der Straße sehr erschrecken und sich in dem Moment losreißen und auf die Fahrbahn rennen. Ein Auto weicht aus und setzt seinen Wagen gegen den nächsten Laternenmast. In einem solchen Fall muss der Besitzer des Hundes für den Schaden aufkommen.

Es sei denn, er hat eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, eventuell mit Zusätzen für Tierarztkosten, wenn z. B. sich zwei Hunde beißen und verletzen. Doch gilt dies nicht für andere Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen, die Holztüren zerkratzt oder angenagt haben. Hier muss der Halter selbst den Schaden tragen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall bei Pferden oder bedrohlichen, exotischen Tieren angebracht.

Manche Haustiere, wie Fische im Aquarium sind meist im Rahmen der Hausrats- bzw. Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Zusätzlich kann auch eine Gebäudeversicherung für Wasserschäden oder eine Glasbruchversicherung zum Tragen kommen. Dennoch sollte sich jeder vorher darüber im Klaren sein, was passieren kann, wenn Haustiere oder überhaupt Tiere gehalten werden, welche Verantwortung sich damit verbindet. Das beste Mittel gegen Schäden durch Tiere gefeit zu sein, äußerste Sorgfalt walten zu lassen.







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