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Betriebliche Versicherungen: Vorsicht bei Raucherpausen!

Inzwischen hat es sich bei unzähligen Arbeitgebern eingebürgert, dass den Mitarbeitern über die normalen Pausen hinaus auch regelmäßige Raucherpausen gewährt werden. Zwar ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und auch in den meisten Firmengebäuden mittlerweile verboten, doch die meisten Arbeitgeber haben für ihre rauchenden Angestellten spezielle Bereiche auf dem Firmengelände eingerichtet. Oftmals müssen die Arbeitnehmer dabei zum Beispiel einen Hof überqueren, um in den Raucherbereich zu gelangen.

Hierbei kann es allerdings große Probleme geben. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland weist darauf hin, dass weder die Raucherpause selbst noch der Weg zum entsprechenden Raucherbereich in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Für die Arbeitnehmer bedeutet das: Wer während der Raucherpause beziehungsweise auf den Wegen dorthin einen Unfall erleidet, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Er hat somit auch keinen Anspruch auf Verletztengeld oder eine entsprechende Rentenzahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es macht diesbezüglich übrigens auch keinen Unterschied, ob Mitarbeiter ihre Zigarettenpause abstempeln müssen oder nicht. Gerade jetzt im Winter könnte sich beispielsweise dann eine potentielle Gefahrensituation ergeben, wenn Mitarbeiter zum Rauchen ins Freie beziehungsweise auf den Hof gehen müssen. Es reicht schon etwas Glatteis, jemand rutscht aus und zieht sich eine komplizierte Verletzung zu. Wer in diesem Fall nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist, der steht unter Umständen völlig ohne weitere Versorgung dar.

Wie kann man hier Abhilfe schaffen?

An den versicherungstechnischen Vorschriften bezüglich der Raucherpause wird sich wohl auch in Zukunft nichts ändern. Die einzige Abhilfe, die diesbezüglich geschaffen werden kann, besteht darin, die Raucherpause für Mitarbeiter sicherer zu machen. Es empfiehlt sich also für Arbeitgeber insbesondere im Winter, die Mitarbeiter zum Rauchen nicht nach draußen zu schicken, sondern im Firmengebäude selbst einen Raucherraum einzurichten. Zwar ist man auch in diesem Fall nicht vor einem Unfall gefeit, die Gefahr reduziert sich allerdings deutlich.







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